Allgemeine Geschäftsbedingungen der Autronic Medizintechnik GmbH gültig ab 01.04.2016
1. Geltungsbereich
1.1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gelten ausschließlich für alle Bestellungen Gewerbetreibender und Freiberufler.
1.2. Die Geltung abweichender Bedingungen des Käufers ist ausgeschlossen, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen haben auch dann Gültigkeit, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers dessen Bestellungen vorbehaltlos ausführen.
2. Vertragsschluss
2.1. Die Präsentation der Waren und Dienstleistungen in Preislisten, Angeboten und im Internet stellt unsererseits kein bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Unsere Angebote sind freibleibend.
2.2. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch uns, spätestens mit der Lieferung und Rechnungsstellung zustande. Falls eine solche nicht erfolgt ist, ist der schriftliche Auftrag des Bestellers maßgebend.
2.3. Technisch notwendige oder zweckmäßige Änderungen unserer Produkte bleiben vorbehalten. Maße, Abbildungen und Zeichnungen dienen allein der Vorinformation des Kunden und bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Angaben über Eigenschaften und Leistungsmerkmale unserer Produkte dienen der Illustration und sind nicht verbindlich.
2.4. Wir halten uns die Berichtigung von Fehlern vor. Sollte das Angebot oder die Auftragsbestätigung Schreib- oder Druckfehler enthalten oder sollten der Preisfestlegung technisch bedingte Übermittlungsfehler zugrunde liegen, so sind wir zur Anfechtung berechtigt.
3. Pflichten des Bestellers (Dienstleistungsempfängers)
3.1. Der Leistungsempfänger verpflichtet sich, die zur Erbringung der Leistungen notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Der Leistungsempfänger hat, soweit notwendig, Personal aus den beteiligten Abteilungen zur fachlichen Begleitung freizustellen.
3.2. Falls eine Aufstellung und Installation vereinbart wurde, ist der Besteller verpflichtet, die Räumlichkeiten auf seine Kosten so bereitzustellen, dass eine Montage durch unseren Außendienst möglich ist.
3.3. Werden die unter 3.1 und 3.2 genannten Voraussetzungen durch den Leistungsempfänger nicht erbracht, wodurch zur Erbringung von vertragsgemäßen Leistungen der Autronic Medizintechnik GmbH Zusatzaufwendungen notwendig sind, dann trägt der Leistungsempfänger alle damit verbundenen Kosten der Autronic Medizintechnik GmbH. Auch kann die Autronic Medizintechnik GmbH nicht für Schäden, die aus zeitlicher Verzögerung bei der Leistungserbringung entstehen, haftbar gemacht werden.
4. Lieferung und Lieferfristen
4.1. Alle Lieferungen erfolgen ab Werk bzw. Lager. Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigen. Lieferterminbestätigungen erfolgen vorbehaltlich rechtzeitiger Warenankunft.
4.2. Unvorhersehbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Liefer- oder Transportverzögerungen oder Arbeitskämpfe entbinden uns für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung, soweit sie nicht von uns zu vertreten sind. Lieferfristen verlängern sich um die Dauer der Störung. Falls die Störung länger als drei Monate dauert, kann jede Partei vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen insoweit nicht.
4.3. Sollten nicht alle bestellten Produkte vorrätig sein, ist die Autronic Medizintechnik GmbH zu Teillieferungen auf eigene Kosten berechtigt, soweit dies für den Besteller zumutbar ist.
4.4. Bei Lieferung von Software (Drittprodukte) gelten über diese Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Besteller deren Geltung ausdrücklich an.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1. Preise verstehen sich exklusive Verpackungs-, Transport- und Transportversicherungskosten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2. Zahlungen sind innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum sofort ohne Abzug fällig. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.
5.3. Die Zahlung erfolgt wahlweise per Vorkasse, Lastschrift oder auf Rechnung. Wir behalten uns vor einzelne Zahlungsarten auszuschließen.
5.4. Bei Zahlung durch Überweisung, Scheck oder Wechsel gilt der Wertstellungstag als Stichtag des Eingangs. Schecks und Wechsel werden von uns nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen.
5.5. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.
5.6. Aufrechnung und Zurückbehaltung durch den Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche des Bestellers sind rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt oder unbestritten.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung und Erfüllung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche – einschließlich Saldoforderungen - Eigentum des Verwenders. Vorher darf der Kunde die Vorbehaltsprodukte nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang unter Vereinbarung eines entsprechenden Eigentumsvorbehalts veräußern, wobei er uns schon jetzt die daraus resultierenden Forderungen in Höhe unserer offenen Forderungen sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt abtritt. Wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. Andere unser Eigentum gefährdende Verfügungen sind ausgeschlossen.
6.2. Der Kunde ist ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen treuhänderisch für uns einzuziehen. Wir können diese Ermächtigung sowie die Berechtigung zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsprodukte widerrufen, wenn der Kunde seine uns gegenüber bestehenden Verpflichtungen nicht erfüllt.
6.3. Der Kunde wird uns jederzeit alle gewünschten Informationen über die Vorbehaltsprodukte und über Forderungen, die an uns abgetreten sind, erteilen. Zugriffe oder Ansprüche Dritter auf Vorbehaltsprodukte hat der Kunde uns sofort und unter Übergabe der notwendigen Unterlagen anzuzeigen. Der Kunde wird den Dritten zugleich auf unseren Eigentumsvorbehalt hinweisen. Außerdem trägt er die Kosten der Abwehr solcher Zugriffe und Ansprüche.
6.4. Soweit der Wert der zu unseren Gunsten bestehenden Sicherheiten die offenen Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, werden wir auf Verlangen Sicherheiten freigeben.
6.5. Kommt der Kunde mit seinen uns gegenüber bestehenden Verpflichtungen in Verzug, sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, die Vorbehaltsprodukte zurückzunehmen und diese zwecks Befriedigung fälliger Forderungen gegen den Kunden anderweitig zu verwerten. In diesem Fall wird der Kunde uns oder unseren Beauftragten sofort Zugang zu den Vorbehaltsprodukten gewähren und diese herausgeben. Verlangen wir Herausgabe aufgrund dieser Vorschriften, gilt dies nicht als Rücktritt vom Vertrag.
6.6. Wir sind berechtigt die Vorbehaltsprodukte auf Kosten des Kunden bis zum vollen Übergang des Eigentums auf den Kunden angemessen zu versichern.
7. Gewährleistung und Mängelhaftung
7.1. Wir gewährleisten, dass die gelieferten Produkte keine Mängel aufweisen, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder erheblich mindern.
7.2. Der Kunde hat die Produkte bei Erhalt zu prüfen. Transportbedingte Mängel und Beschädigungen sind durch den Kunden sofort bei Annahme der Ware dem Transporteur mitzuteilen und es ist schnellstmöglich Kontakt zu Autronic Medizintechnik GmbH aufzunehmen. Eventuelle Ansprüche der Autronic Medizintechnik GmbH gegen die Transportperson werden an den Kunden abgetreten. Mängel, die nicht transportbedingt sind, sind uns vom Kunden unverzüglich nach Entdeckung unter genauer Bezeichnung sowie Art und Umfang anzuzeigen.
7.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt für neue Produkte 24 Monate ab Übergabe der Ware und für gebrauchte Produkte (z.B. Vorführgeräte) 12 Monate.
7.4. Mangelhafte Produkte können nach Absprache mit uns und nach Erhalt einer entsprechenden Bestätigung an uns zurückgesandt werden. Die damit verbundenen Kosten gehen zu unseren Lasten. Bei nicht angekündigter Rücksendung oder bei Rücksendung von Produkten, die sich nicht in der Originalverpackung befinden, sind wir berechtigt, die Annahme zu verweigern. Die damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
7.5. Nachdem wir das vom Kunden bemängelte Produkt begutachtet haben, steht es uns frei, dem Kunden innerhalb einer angemessenen Frist entweder kostenfrei Ersatz zu liefern oder die Mängel zu beseitigen.
7.6. Können Mängel nicht beseitigt werden oder sind weitere Nachbesserungsversuche für den Kunden unzumutbar, ist er berechtigt, anstelle der Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrags) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) zu verlangen.
7.7. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht in diesen Bedingungen anderes bestimmt ist.
7.8. Für Reparaturen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
7.9. Die Wartung und Kalibrierung unserer Produkte im Rahmen von Messtechnischen Kontrollen nach §11 MPG dürfen im Hinblick auf die dafür erforderliche Qualifikation nur durch uns oder durch einen von uns autorisierten und zertifizierten Servicepartner durchgeführt werden. Die Auswahl und Autorisierung eines Servicepartners obliegt der Autronic Medizintechnik GmbH. Unbefugte Eingriffe führen zum Ausschluss der Gewährleistung.
8. Haftung für sonstige Pflichtverletzungen
8.1. Die Haftung des Verwenders Autronic Medizintechnik GmbH wegen Pflichtverletzungen, die nicht in einem Mangel bestehen oder einen über den Mangel hinausgehenden Schaden verursacht haben, richtet sich, wenn im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, nach den gesetzlichen Vorschriften.
8.2. Auf Schadensersatz haftet der Verwender - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet er auch bei einfacher Fahrlässigkeit:
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Falle ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des nach Art der Ware vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
8.3. Ansprüche des Bestellers aus von Autronic Medizintechnik GmbH ausdrücklich übernommenen Garantien und anderen gesetzlichen Verpflichtungen bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
8.4. Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr oder -minderung zu treffen.
8.5.Autronic Medizintechnik GmbH haftet nicht für eventuelle Kosten oder einen Ertragsausfall beim Käufer, die infolge unserer Leistungserbringung entstehen können. Dies gilt auch wenn die Leistungserbringung mehr Zeit in Anspruch nimmt als ursprünglich veranschlagt.
9. Datenschutz
9.1. Der Käufer ist damit einverstanden, dass persönliche Daten seiner Bestellung elektronisch gespeichert und für die Zwecke der Geschäftsbeziehung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften verarbeitet werden.
9.2. Der Besteller hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und ggf. Löschung seiner gespeicherten Daten.
10. Rücknahme und Entsorgung
10.1. Der Kunde übernimmt die Pflicht, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen und unsere Anweisungen und Vorschriften als Hersteller zu beachten. Insbesondere sind bei mitgelieferten Laptops und anderen Akku- oder Batterien enthaltenden Geräten die Bestimmungen des BatterieschutzGesetzes (BattG) zu beachten.
10.2. Der Kunde stellt den Lieferanten von den Verpflichtungen nach § 10 Abs. 2 ElektroG (Rücknahmepflicht der Hersteller) und damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei.
10.3. Der Kunde hat gewerbliche Dritte, an die er die gelieferte Ware weitergibt, vertraglich dazu zu verpflichten, diese nach Nutzungsbeendigung auf deren Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen und für den Fall der erneuten Weitergabe eine entsprechende Weiter-verpflichtung aufzuerlegen.
10.4. Unterlässt es der Kunde, Dritte, an die er die gelieferte Ware weitergibt, vertraglich zur Übernahme der Entsorgungspflicht und zur Weiterverpflichtung zu verpflichten, so ist der Kunde verpflichtet, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf seine Kosten zurückzunehmen und nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen.
11. Gerichtsstand
11.1. Mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen der Gerichtstand Hamburg vereinbart.
11.2. Hat der Besteller keinen Wohnsitz (allgemeinen Gerichtsstand) innerhalb Deutschlands oder eine Partei verlegt nach Vertragsschluss ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der deutschen Zivilprozessordnung, so ist der Geschäftssitz des Verwenders in Hamburg Gerichtsstand.
11.3. Der Verwender ist berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften mit folgender Maßgabe. Eine unwirksame Bestimmung dieser Bedingungen wird durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt.
12.2. Es gilt deutsches Recht.
12.3. Der Verwender behält sich vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen bedürfen der Schriftform.
Autronic Medizintechnik GmbH, Grützmühlenweg 44, 22339 Hamburg